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Gewinn auch ohne Gewinn?
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Für Beamte stehen auch Mittel aus dem EOSS-Topf zur Verfügung
Beamte sind nicht Teil des TVöD, Erfolgsvergütung besteht nicht. Sozialversicherungsersparnis besteht ebenfalls nicht. Beamte in Gewinnbetrieben / -abteilungen erwirtschaften aber den Gewinn mit.

Dürfen Beamte auf Vergütung verzichten?
Die Bezüge sind keine Vergütung für Leistung, sondern Alimentation für Treue. (Gesetzeslage). Es besteht daher ein grundsätzliches Verbot des Verzichts. Ausnahme: Beamte dürfen auf ihr Gehalt bis zur Höhe der Sparbeiträge nach Vermögensbildungsgesetz für zugelassene Zwecke verzichten.

Grundsätzlich gilt Gleichbehandlungspflicht der Beamten mit den Angestellten. Leistungen, die das Gesetz nicht zulässt, müssen nicht gewährt werden. Beamte können nicht verlangen, dass Angestellten Leistungen verweigert werden, die sie selbst kraft Gesetzes nicht bekommen können. Beamte dürfen teilnehmen, soweit das Besoldungsgesetz einen Verzicht zulässt.

Die Finanzspritze für Beamte ist die Lohnsteuerersparnis.
Beamte in Gewinnbetrieben / -abteilungen erhalten den normalen Zuschuss aus dem EOSS-Safe. Die beschränkte Verzichtsmöglichkeit verhindert auch, dass die Beamten zuviel aus dem von den Angestellten finanzierten EOSS-Topf erhalten.
Beamte in Verlustbetrieben / -abteilungen erhalten keinen Zuschuss und müssen mit der Lohnsteuerersparnis zufrieden sein.


Auch für Beamte
öffentlicher Dienst
Für Beamte stehen auch Mittel aus dem EOSS-Topf zur Verfügung
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IB2S-Non-Profit-Orga-Modell
stehen Mittel für die
IB2S-Rente zur Verfügung.

Foto: © D.Gast / pixelio