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"Schattengehalt" und SV-Pflicht
Nach TarifvertrG darf vom Tarifvertrag immer zu Gunsten des Angestellten abgewichen werden. Untertarifliche Bezahlung führt aber zu SV-pflichtigem "Schattengehalt".
Die Betriebsvereinbarung sollte daher "Versorgungstarifvertrag der Kommune Stadt XXX" heißen und von den Tarifparteien als Haustarifvertrag genehmigt werden.
Eine Versagungsmöglichkeit besteht aufgrund TarifvertrG nicht, die Tarifpartner sind zur Genehmigung verpflichtet.